Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1992 - C-140/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,23254
Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1992 - C-140/91 (https://dejure.org/1992,23254)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.10.1992 - C-140/91 (https://dejure.org/1992,23254)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - C-140/91 (https://dejure.org/1992,23254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,23254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Mauro Suffritti und andere gegen Istituto Nazionale della Previdenza Sociale.

    Arbeitnehmerschutz - Unmittelbare Geltung einer Richtlinie - Ablauf der Umsetzungsfrist

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1992 - C-140/91
    (2) ° Urteil vom 19. November 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-6/90 und C-9/90 (Francovich und Bonifaci/Italien, Slg. 1991, I-5357, insbesondere Randnr. 26).
  • EuGH, 05.04.1979 - 148/78

    Ratti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1992 - C-140/91
    (5) ° Vgl. z. B. Urteil vom 5. April 1979 in der Rechtssache 148/78 (Ratti, Slg. 1979, 1629, Randnr. 44).
  • EuGH, 02.02.1989 - 22/87

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1992 - C-140/91
    (4) ° Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 22/87 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 143).
  • EuGH, 03.12.1992 - C-140/91

    Suffritti u.a. / INPS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1992 - C-140/91
    Die Anwälte der Kläger in den den Rechtssachen C-140/91 und C-141/91 zugrunde liegenden Ausgangsverfahren vertreten die Auffassung, diese Entscheidung sei für die hier vorgelegten Fragen ohne Bedeutung, da es dem vorlegenden Gericht bei der Frage nach der unmittelbaren Anwendbarkeit der Richtlinie nicht um die Modalitäten der Anwendung ("unmittelbare" Anwendung) zu tun sei, sondern um die Frage nach dem Zeitpunkt dieser Anwendung ("sofortige" Anwendung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht